Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig entschied am 12.10.2007 über einen Computerbetrug an einer Selbstbedienungzapfsäule.
Die Angeklagte solle davon Kenntnis erlangt haben, dass an einer Zapfsäule Beträge zwischen 71 und 80 Euro aufgrund eines Computerfehlers nicht vom Kundenkonto eingezogen werden konnten.
Über einen längeren Zeitraum habe sie ihr Auto 33-mal, also für insgesamt mindestens 2.400 Euro betankt.
Die Kanzlei Hoenig schreibt in ihrem Blog
Das ist so ein Fall, an dem sich Jurastudenten die Zähne ausbeißen. Kein Betrug, da keine Person getäuscht wird. Kein Diebstahl, da der Sprit ja nicht weggenommen wird – kein Bruch fremden Gewahrsams. Unterschlagung sollte es nach Ansicht der Vorinstanz auch nicht sein. Also muß es ja was anderes geben, denn laufen lassen wollte man die Angeklagte ja nicht.
und noch deutlicher
Wir haben zwar nicht wirklich ein Gesetz, das paßt. Dann biegen wir das Gesetz eben solange, bis es paßt. Denn: Laufen lassen? Das geht doch nicht! Was soll das gesunde Volk dabei empfinden?!
Werde ich dann demnächst auch angeklagt, weil mir zugetragen wurde, dass der Schaffner im Zugabteil immer montags meine Fahrkarte nicht entwertet, weil er sonntags mit seinen Kumpels bis in die Puppen zechen geht?
Die ganze Stellungnahme zum Fall finden Sie im Blog der Kanzlei Hoenig. Außerdem finden Sie einen Artikel bei gulli.com.
julia sagte
Vorsicht Leute, Betrung ! Finger weg von Handyverträgen mit Mobilcom ! Die fügen im kleingedruckten einen zusätzlichen Dowload-Dienst, der Sie 9.99 euro extra kostet. und drohen mit Schufa-negativmeldung wenn die nicht zahlt ! Vorsicht ! allarm ! Handyfalle der mobilcom